In einer Unternehmenskrise rückt eine Person in den Fokus verschiedener Institutionen.
Der GmbH-Geschäftsführer
Als Vertretungsorgan der Gesellschaft haftet er mit seinem Privatvermögen für Verfehlungen, Steuerschulden und Unterlassungen während seiner Amtszeit. Die Rechtssprechung befasst sich intensiv mit der Verbindung Insolvenz – Gesellschaft - Geschäftsführer.
In der Unternehmenskrise führt der Geschäftsführer ungewollt einen 2-Fronten-Krieg. Einerseits ist er gegenüber den Gesellschaftern rechenschaftspflichtig und hat die Verpflichtung zur Sanierung des Unternehmens, andererseits muss er stets die engen Vorschriften des GmbHG, StGB, der InsO und auch der Steuergesetze im Auge behalten. Die Praxiserfahrung zeigt, dass gerade in der so genannten Insolvenzreife, das Handeln des Geschäftsführers über Insolvenz (Zerschlagung) oder Sanierung (Rettung) entscheidet.
Der Geschäftsführer kann nicht alles wissen, muss aber auf alles achten. Idealerweise berät sich der Geschäftsführer mit erfahrenen Wirtschaftsberatern. Durch die ungeschönte Analyse erhält er sich einen klaren Blick zur Unternehmenslage und bekommt effiziente Lösungsvorschläge dazu. Durch den neutralen Rat externer Helfer kann er sich auf das Wesentliche beschränken. Die Experten von DasUnternehmerPortal.com haben hier einige der wichtigsten Urteile die den GmbH-Geschäftsführer betreffen herausgesucht.
Natürlich können wir nur die groben und Richtungsweisenden Fragen beantworten. Eine Einzelfallprüfung bleibt demnach unerlässlich. Beachten Sie bitte auch unsere ausführlichen Abhandlungen zum Thema: